Namensgebung in der Ehe

Komplizierter geht´s nicht mehr....

 

Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dieser Name kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Die Bestimmung eines Ehenamens muss jedoch nicht unbedingt bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch ohne zeitliche Begrenzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

Beispiele:


Maria von Weiß-Rot und André Schwarz wollen heiraten. Sie haben zwei Möglichkeiten einen gemeinsamen Ehenamen zu führen:
Maria Schwarz  geb. von Weiß-Rot & André Schwarz
Maria von Weiß-Rot & André von Weiß-Rot geb. Schwarz


Die Bestimmung über den Ehenamen ist unwiderruflich.

Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung. Jeder der Verlobten führt seinen bisherigen Namen weiter.


Beispiel:

Maria von Weiß-Rot & André Schwarz
 

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.


Dies ist bei Maria und André nicht möglich, da Maria bereits einen Doppelnamen trägt.  Maria könnte aber, wie ihr Bruder, vor der Hochzeit einen Antrag auf Änderung des Familiennamens stellen und das Rot streichen lassen.

Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.


Beispiele:

Maria von Weiß & André von Weiß-Schwarz geb. Schwarz

Maria von Weiß & André Schwarz von Weiß geb. Schwarz
Maria von Weiß-Schwarz geb. von Weiß-Rot & André SchwarzMaria Schwarz von Weiß geb. von Weiß-Rot & André Schwarz


Die Hinzufügung eines Namens kann später einmal widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann jedoch nicht mehr möglich.



 

Lassen wir uns überraschen!!!